Skip to content

Fluchtwegsicherung & Panikschlösser

FLUCHTWEGSICHERUNG · WIEN · EN 179 / EN 1125WIEN · 1010 – 1230

Gesetzeskonforme Fluchtwege. Kompromissloser Einbruchschutz.

Zertifizierte Panikschlösser und normgerechte Fluchtwegsicherung für Wiener Unternehmen, Hausverwaltungen und öffentliche Gebäude. Planung, Lieferung und fachgerechte Montage – mit voller Rechtssicherheit für den Betreiber.

✓ Konform nach EN 179 & EN 1125 ✓ Zertifizierter Wiener Fachbetrieb ✓ Reaktionszeit < 24 h

01Nach aktuellen EN-Normen geprüft
02Für Brandschutztüren zugelassen
03Volle Rechtssicherheit für Betreiber
§ 01 — BETREIBERPFLICHT

Das Dilemma jedes Betreibers.

Eine Tür kann nicht gleichzeitig zugesperrt und im Notfall ohne Schlüssel zu öffnen sein – außer, sie ist es technisch. Genau hier beginnt die persönliche Haftung des Betreibers.

VERSICHERUNG

Die Tür muss zu sein.

Versicherungsverträge fordern einbruchhemmende Verschlüsse. Eine ungesicherte Tür reduziert oder eliminiert den Deckungsanspruch im Schadensfall.

BAUPOLIZEI / FEUERWEHR

Die Tür muss auf sein.

Fluchtwege sind in einer Bewegung, ohne Hilfsmittel und ohne Vorkenntnisse zu öffnen. Ein versperrter Fluchtweg ist strafbar.

GESCHÄFTSFÜHRUNG

Die Haftung bleibt persönlich.

Bei Personenschaden durch einen blockierten Fluchtweg haftet der Betreiber – häufig persönlich, strafrechtlich und zivilrechtlich.

§ 02 — NORMENLAGE

Zwei Normen. Eine klare Trennung.

Die Wahl des korrekten Systems ist kein Geschmack, sondern eine Frage der Nutzungsart des Gebäudes. Die ÖNORM EN 179 und EN 1125 regeln das verbindlich.

EN 179

Notausgangsverschluss

Anwendung: Für Gebäudebereiche mit eingewiesenem Personal – Büros, Werkstätten, Lager, Gewerbeflächen ohne öffentlichen Publikumsverkehr.

Bedienung über Drücker oder Stoßplatte

  • Öffnung von innen jederzeit ohne Schlüssel
  • Außen wahlweise mit Profilzylinder versperrbar
  • Kompatibel mit einbruchhemmenden Beschlägen
  • Einsetzbar in Rauch- und Brandschutztüren
EN 1125

Panikverschluss mit Stangengriff

Anwendung: Für Gebäude mit öffentlichem Publikumsverkehr – Veranstaltungsstätten, Schulen, Hotels, Verkaufsflächen, Stiegenhäuser von Wohnanlagen.

Bedienung über horizontale Panikstange (Druckstange)

  • Öffnung auch bei Personendruck auf die Tür
  • Intuitive Bedienung ohne Einweisung
  • Erfüllt Anforderungen bei Massenpanik
  • In ein- und zweiflügeligen Türen einsetzbar
§ 03 — KOMPONENTEN-EINHEIT

Das Zertifikat erlischt mit der falschen Schraube.

Ein Panikschloss schützt nur dann Leben – und Sie als Betreiber –, wenn Schloss, Beschlag, Schließzylinder und Türblatt als geprüfte Einheit zugelassen sind. Wir kennen die Freigabelisten der Hersteller und montieren ausschließlich zertifizierte Komponenten-Sätze.

01

Panikschloss

Mechanik mit Panikfunktion B, D oder E – je nach Anforderung an Außenbedienung und Wiederverriegelung.

02

Panikbeschlag

Drücker oder Stangengriff aus der Freigabeliste des Schlossherstellers – kein Mischbetrieb.

03

Schließzylinder

Notfunktionszylinder, der ein Aufsperren von innen bei steckendem Außenschlüssel erlaubt.

04

Türblatt & Zarge

Bei Brandschutztüren ausschließlich nach Herstellerprüfzeugnis – sonst erlischt die Zulassung.

§ 04 — OBJEKTSPEZIFISCHE LÖSUNG

Gezielte Lösungen nach Objekttyp.

UNTERNEHMEN & BÜROS

EN 179 für Gewerbeobjekte.

Notausgangsverschlüsse für Belegschaften, die das Gebäude kennen. Mitarbeiterschutz nach ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ohne Komfortverlust am Haupteingang.

  • Drücker- oder Stoßplatten-Lösung
  • Außenseitig einbruchhemmend versperrbar
  • Integration in bestehende Schließanlagen
Objekt-Analyse anfragen
HAUSVERWALTUNGEN & ÖFFENTLICHE GEBÄUDE

EN 1125 für Publikumsverkehr.

Panikstangen für Stiegenhäuser, Veranstaltungssäle, Schulen und Verkaufsflächen. Rechtssichere Ausführung gemäß OIB-Richtlinie 2 und Wiener Bauordnung.

  • Horizontale Panikstange (Touch Bar / Push Bar)
  • Lösungen für zweiflügelige Fluchttüren
  • Dokumentation für Hausverwaltung & Behörde
Begehung vereinbaren
§ 05 — FACHFRAGEN

Fachfragen. Juristisch belastbare Antworten.

Nein. Panikschlösser nach EN 179 und EN 1125 sind sicherheitsrelevante Bauprodukte. Der Einbau muss durch einen sachkundigen Fachbetrieb gemäß Herstellervorgaben erfolgen, andernfalls erlischt die CE-Konformität und die Verkehrssicherungspflicht ist verletzt.

EN 179 regelt Notausgangsverschlüsse für Bereiche mit eingewiesenem Personal (Bedienung per Drücker). EN 1125 regelt Panikverschlüsse für Gebäude mit öffentlichem Publikumsverkehr und schreibt eine horizontale Druckstange vor, die auch bei Personendruck auf die Tür auslöst.

Ja, sofern Schloss und Beschlag in der Freigabeliste (Prüfzeugnis) der jeweiligen Brandschutztür gelistet sind. Wird ein nicht freigegebenes Bauteil eingebaut, erlischt die Feuerwiderstandsklassifizierung der Tür unwiderruflich.

Ja. Nur ein Profilzylinder mit Not- und Gefahrenfunktion ist für Paniktüren zulässig. Ein konventioneller Zylinder blockiert die Innendrehung, wenn außen ein Schlüssel steckt – die Panikfunktion ist damit aufgehoben und das Zertifikat ungültig.

Ja. Das blockieren oder Versperren von Fluchtwegen verstößt gegen die Wiener Bauordnung, OIB-Richtlinie 2 und das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. Es drohen Verwaltungsstrafen sowie strafrechtliche Konsequenzen im Schadensfall.

Primär der Betreiber bzw. die verantwortliche Geschäftsführung. Die Haftung umfasst Verwaltungs-, Zivil- und Strafrecht. Eine dokumentierte Wartung durch einen zertifizierten Fachbetrieb ist der zentrale Entlastungsbeweis.

Nach EN 179 und EN 1125 mindestens einmal jährlich durch einen sachkundigen Betrieb. Die Prüfung umfasst Schloss, Beschlag, Schließmittel, Dichtungen und Auslösekraft – inklusive schriftlichem Prüfprotokoll.

Bewertungen
Was unsere Kunden berichten
AUSGEZEICHNET
Basierend auf 210 Bewertungen
Star Schlosserei GmbH – Schlosserei & Sicherheitsprofi in Wien-Floridsdorf. Wir bieten Aufsperrdienste, Einbruchschutz, Schlossanlagen und maßgeschneiderten Stahlbau – schnell, zuverlässig und mit Qualität.
Öffnungszeiten Ladengeschäft
Montag - Donnerstag
08:30 - 12:00
13:00 - 17:00
Freitag
08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
Samstag
09:00 - 13:00
NOTDIENST PAUSCHALE
Mo – Do ab 17 Uhr & Freitag ab 12 Uhr
Alle Rechte vorbehalten © 2026 Star Schlosserei GmbH